Die Krankenkassen und ihre Verbände fördern gemäß § 20h SGB V gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen.
Die Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V erfolgt durch zwei Förderstränge, die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung und die krankenkassenindividuelle Projektförderung.
Förderung 2024 : Pauschalförderung:
GKV
Impressum:
Landesverband Niere Thüringen e. V.
Juri-Gagarin-Ring 94
99084 Erfurt
E-Mail: landesverbandniere-thg@freenet.de
Tel.: 0361/ 5616564
Letzte Änderung am 21.04.2024