Die Krankenkassen und ihre Verbände fördern gemäß § 20h SGB V gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen.
Die Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V erfolgt durch zwei Förderstränge, die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung und die krankenkassenindividuelle Projektförderung.
Förderung 2023: Pauschalförderung:
GKV
Förderung 2024 : Pauschalförderung:
GKV